UNI Post & Logistics - global union

Offizielle Homepage von Rolf Büttner,
Präsident der UNI Post & Logistics - global union

März 2008: Artikel zum Postmindestlohn

Mit krimineller Energie Postmindestlohn verhindern?

Florian Gerster, Chef des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste zu den dubiosen Zahlungen an die arbeitgeberfinanzierte Gewerkschaft GNBZ: „Es bestehe kein Grund an der Gültigkeit des Tarifvertrages zu zweifeln, da es sich um Fehlverhalten Einzelner handelt.“ (Welt Online 21.03.08)

Halten wir fest: Fehlverhalten wird eingestanden. Doch handelt es sich wirklich um „Fehlverhalten Einzelner“?

Wir erinnern uns:
  1. Am 10.10.2007 demonstrieren Mitarbeiter der PIN Group und TNT-Post Deutschland für Hungerlöhne. Der Öffentlichkeit wird dies als Aktion der Beschäftigten und deren Betriebsräte gegen den Postmindestlohn von ver.di verkauft. Kritische Journalisten decken auf, dass alles im Auftrag der PIN Group von einer Werbeagentur organisiert und finanziert wurde. Über die an der PIN Group beteiligten Verlage wird fortan eine regelrechte Medienkampagne gegen den Postmindestlohn inszeniert. Die Beschäftigten wurden gezwungen, gegen ihre Interessen an der Aktion teilzunehmen. Betriebsräte entlarven, dass es glatt gelogen ist, dass es sich um eine Aktion mit Beteiligung des Betriebsrats handelt.
  2. Eine beispiellose Medienkampagne mit z. T. ganzseitigen Anzeigen wird losgetreten, um den Postmindestlohn zu verhindern. „Entwickelt von der Berliner Agentur Mustangs. Als Auftraggeber fungiert eine Initiative Deutscher Zeitungsverlage, die wiederum den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) als Plattform gewählt hat. Offiziell will sich keiner der beteiligten Verlage äußern“ (ONE to ONE 22.10.07) Auftraggeber, Kosten Finanzierung bleiben unklar.
  3. Öffentlich freut sich Florian Gerster, Präsident des „Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste“ (AGV NBZ) (nach Presseberichten erhält er dafür 1 Mio. Euro als Gage) über eine neue Gewerkschaft, bevor deren Existenz überhaupt bekannt ist. Zwei Tage später wird die GNBZ gegründet.
  4. Am 12. Oktober 2007 wird die „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) gegründet. Die Namensgleichheit mit dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV NBZ) springt ins Auge. Im Wikipedia (23.03.08) heißt es dazu: „Insbesondere die PIN Group, der Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) und der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV NBZ) waren an einer unkritischen Arbeitnehmerorganisation interessiert.“ Nach einem Bericht des Fernsehmagazins Report Mainz (29.10.07) soll der AGV NBZ maßgeblich an der Gründung der Gewerkschaft beteiligt gewesen sein. Die GNBZ hat ihren Sitz in Köln. Hauptamtliches Vorstandsmitglied und Gewerkschaftsvorsitzender ist Arno Doll, Unternehmensberater und früheres Geschäftsleitungsmitglied der Unternehmensgruppe Tengelmann. Die weiteren Mitglieder des Gründungsvorstandes Glückstein, C. Hocke, M. Hocke, Reichelt sowie die Web-Site-Verantwortliche Dix waren zum Zeitpunkt der Vorstandswahl in Leitungsfunktionen der PIN Berlin. Das Vorstandsmitglied Franke ist Leiter der Regionalgesellschaft PIN Leipzig.
  5. Das Amtsgericht Köln lehnt die Eintragung der GNBZ am 19.10.2007 in das Vereinsregister ab, weil sie mit 19 Mitgliedern nicht tariffähig ist. Das hindert den Arbeitgeberverband NBZ jedoch nicht, mit der GNBZ einen Tarifvertrag abzuschließen.
    Wie z. T. mafiös es zugeht, Dumping-Löhne durchzusetzen, deckt ein Schreiben des Bundesverbandes der Kurier-Express-Postdienste e.V. vom 12.12.2007 auf: „Der BdKEP hat es noch rechtzeitig geschafft und wird mit der neuen „Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) einen Mindestlohntarifvertrag abschließen .... Wir haben dies stillschweigend getan und hoffen, dass dies fürs Erste auch so bleibt, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Ich bitte Sie um Vertraulichkeit. Informieren Sie im eigenen Interesse nicht die Öffentlichkeit, weder die Politik und schon gar nicht die Presse ... Schützen Sie sich (Anmerkung Verfasser: vor dem mit ver.di vereinbarten Postmindestlohn) durch Tarifbindung aufgrund der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband BdKEP.“
  6. Nach eigenen Angaben soll die GNBZ heute rund 1.300 Mitglieder haben. Der Beitrag beträgt 0,5% vom Bruttogehalt bei einem Verdienst von mehr als 410,00 Euro im Monat. Oder 1,50 Euro pro Monat für Geringverdiener. Die GNBZ betonte stets, dass sie sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert. Finanzielle Unterstützung durch die Arbeitgeber wies sie öffentlich zurück. Man braucht kein Rechengenie zu sein um schnell festzustellen, dass sich aus Beitragseinnahmen das Gehalt des Geschäftsführenden Vorstandes Arno Doll von 3.500,00 Euro/Monat, die Miete, Reisekosten, Anwaltsgebühren, laufender Geschäftsbetrieb usw. nicht finanzieren lassen.
    Im Oktober 2007 wurde die GNBZ gegründet. Erst zum 01.02.2008 sollen erstmals mit vierteljährlicher Wirkung Beiträge eingezogen werden. Wer hat also die Gewerkschaft GNBZ finanziert?
  7. In ihrer Pressemitteilung vom 22.03.2008 schreibt die GNBZ: „Die in der Presse kolportierte angebliche Finanzierung durch die PIN Holding ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Zahlen stimmen ebenso wenig wie sonstige mitgeteilte Einzelheiten.“
    Dass direkte Zahlungen durch die PIN Holding in den Büchern der GBNZ nicht nachvollziehbar sind, kann man glauben. Die Zahlungen kamen ja auch auf Schleichwegen an. Insolvenzverwalter Kübler übergab der Staatsanwaltschaft Material, nach dem über eine Kanzlei die Zahlung an die GNBZ geflossen sind. Von 133.526,69 Euro ist die Rede. Ebenso von Sachmittelausstattungen. Laut Kübler haben die Zahlungen wenige Tage nach Gründung der GNBZ eingesetzt (FAZ Net 20.03.08).
    Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 21.03.08, dass das Gehalt des Geschäftsführenden Vorstandes Doll von 3.500,00 Euro/Monat auf 25.000,00 Euro/Monat aufgestockt wurde. Der „Aufstockungsbetrag“ wurde als Honorar unter dem Titel „Fremdarbeiten“ deklariert.
    Die Kölner Kanzlei, die der PIN Group am 5. Dezember 2007 die Summe mit dem Betreff „PIN Group wegen Gewerkschaft“ in Rechnung gestellt hat, hat der PIN Holding außerdem am 5. und 7. Dezember „Beratungsleistungen“ in einer Gesamthöhe von rund 900.000,00 Euro erbracht. Diese in Rechnung gestellten Beträge wurden wenige Tage vor dem Rücktritt des PIN Vorstandschefs Thiel am 17. Dezember 2007 bezahlt.
  8. Der Ex-PIN-Chef Thiel hat die Zahlungen inzwischen bestätigt. (Focus Online 21.03.08) Bei der GNBZ ist dies offensichtlich noch nicht angekommen. Auf deren Homepage wird immer behauptet, „dass die Finanzierung durch die PIN Holding nicht nachvollziehbar ist.“
    Für Ex-PIN-Boss Thiel ist alles in Ordnung: „Das ist alles korrekt gelaufen und verbucht worden.“ Die finanzielle Unterstützung habe er auch nicht im Alleingang entschieden: „Die ganze Angelegenheit wurde vom Verwaltungsrat getragen“. Dort saßen u. a. die Vertreter der beteiligten Zeitungsverlage Springer-Verlag, WAZ-Gruppe, Madsack-Konzern. Sie alle sind beteiligt. Das stellt die ganze Medienkampagne gegen den Postmindestlohn in ein neues Licht. Über eine Medienkampagne, einseitige Berichterstattung, Finanzierung einer Tarnorganisation der Arbeitgeber wurde nichts ausgelassen, um den Postmindestlohn zu verhindern. Nachdem der Skandal aufgedeckt worden ist, darf man auf Berichterstattung und Kommentierung der beteiligten Verlage gespannt sein.
  9. Damit das gesamte System funktioniert, muss die Gewerkschaft auch Mitglieder haben. Mitglieder zu werben haben die Arbeitgeber übernommen. So schreibt die Arbeitgebervereinigung Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste e.V. am 12.07.07 an zwei angeschlossene Unternehmen: „Positiv unterstützend wäre, wenn möglichst viele Mitarbeiter ihres Betriebes Mitglied in der neuen Gewerkschaft werden (Mitgliedsantrag: www.gnbz.de). Es ist verrückt, aber genau das schützt sie rechtlich und tariflich. ... Bitte im eigenen Interesse: Bleiben Sie verschwiegen.“
    Wie Beschäftigte mit welchen Mitteln von Führungskräften bei PIN, TNT usw. in diese „Gewerkschaft“ aufgenommen wurden, konnte man in den ARD-Sendungen „Arme Welt“, Report Mainz nachvollziehen. Übrigens: Auf Betriebsversammlungen der neuen Briefdienstanbieter hat man Ex-Unternehmerberater und „Gewerkschaftschef“ Doll noch nie gesehen.
  10. In dieser zwielichtigen Affäre muss auch die Rolle von Bundeswirtschaftsminister Glos und Staatssekretär Otremba untersucht werden. Die Lobbyisten von AGV NBZ, PIN, TNT, BIEK usw. gingen im Wirtschaftsministerium ein und aus. Gegenseitig schob man sich z.T. öffentlich die Bälle in der politischen Auseinandersetzung um den Postmindestlohn zu. Ganz offensichtlich waren sie Teil der Kampagne. Kamen Anregungen, Anstöße aus dem Wirtschaftsministerium, wie man einen Postmindestlohn verhindern kann? Wusste man um die Vorgänge der arbeitgeberfinanzierten Tarnorganisation GNBZ? Kamen die entscheidenden Vorschläge, wie man den Postmindestlohn unterlaufen kann, direkt aus dem Wirtschaftsministerium? Es besteht Aufklärungsbedarf.
  11. Aufklärungsbedarf besteht auch hinsichtlich des Verhältnisses von TNT-Post Deutschland und der Otto-Group mit ihrer Beteiligung Hermes zur GNBZ. Sie sind stets im Windschatten von PIN mitgesegelt. Ist ausgeschlossen, dass auch sie Zahlungen geleistet haben? Über Umwege? Augenzeugen berichten von Barspenden die Depotleiter von TNT der GNBZ zugeführt haben sollen. Der Staatsanwaltschaft wurden diese Hinweise weitergegeben. Der Pfiff am Ende ist: Die PIN Group, die Zahlungen an die GNBZ, der dubiosen Tarnorganisation der Arbeitgeber, zugegeben hat, zahlt den mit ver.di vereinbarten Postmindestlohn. Die Begründung: Dies ist schon deshalb notwendig, um Kunden nicht als Auftraggeber zu verlieren. Die TNT-Post Deutschland dagegen erklärt, dass sie den dubiosen Tarifvertrag der arbeitgeberfinanzierten GNBZ anwendet. Doch auch das stimmt nicht. Neueste Unterlagen belegen, dass bei TNT-Post weiterhin Hungerlöhne gezahlt werden. Die Arbeitsverträge wurden so trickreich gestaltet, dass z. T. nur ein Stundenlohn von 6,00 Euro herauskommt. In konkreten Fällen werden die Beschäftigten um bis zu 500,00 Euro/Monat betrogen.
    Peer Steinbrück als Bundesfinanzminister ist zuständig, die Einhaltung des Postmindestlohns durchzusetzen. Doch der kontrolliert mit seinen Behörden die Löhne der Beschäftigten bei der Post AG, die, wie jeder weiß, deutlich über den Postmindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro liegen. TNT-Post mit seinem unseriösen Geschäftsgebaren bleibt außen vor.
  12. TNT trägt die Auseinandersetzung nach Brüssel. Formal hat TNT jetzt Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Vom EU-Kommissar McCreevy wurde das bestätigt. Die Begründung: Durch den Postmindestlohn wird der Wettbewerb behindert.
    Die Strategie ist klar: Wettbewerbsrecht soll vor Sozialrecht gehen. Doch genau das hat das Europa-Parlament bei der Verabschiedung der Postdienstrichtlinie nicht gewollt. Das Europa-Parlament hat beschlossen, den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, die Öffnung der Briefmärkte sozial zu flankieren: Durch nationale Regelungen zu sozialen Lizenzauflagen, branchenspezifische Mindestlöhne usw. Der vom
    EU-Parlament verabschiedete Richtlinientext verlangt von den Mitgliedsstaaten zudem die strikte Anwendung der arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Vorschriften auf alle Anbieter von Postdienstleistungen. Ebenso stellt das EU-Parlament heraus, dass alle sozialen und arbeitsregulatorischen Vorschriften und Kompetenzen der Mitgliedsstaaten durch die Postdienstrichtlinie nicht berührt werden. TNT mit ihren Lobbyisten will mit EU-Kommissar McCreevy als Steigbügelhalter die sozialen Versprechen des EU-Parlaments aushebeln.
  13. Vom „Fehlverhalten Einzelner“ kann keine Rede sein. In einer konzertrierten Aktion von Hungerlohnhalunken unter den neuen Briefanbietern, Politikern, Medienmacht soll mit allen Mitteln ein Geschäftsmodell durchgesetzt werden, das auf Lohn- und Sozialdumping beruht und vom Steuerzahler subventioniert werden soll.



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Zeitpunkt des Ausdrucks: 28.03.2024, 10:31:50
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